Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit an der UdK Berlin

Quelle: Elena Buscaino

Für mehr Gendergerechtigkeit an der UdK Berlin

Am 6. Mai wurde die „Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit“ einstimmig erlassen – damit hat sich die UdK Berlin noch einmal explizit dazu bekannt, die Gleichstellung der Geschlechter zu sichern und sukzessive zu fördern sowie diskriminierende Strukturen kontinuierlich weiter abzubauen. Folgende erste Maßnahmen gehen daraus hervor: Die Ergänzung der Optionen „divers“ und „keine Angabe“ in allen Formularen, Zeugnissen, Statistiken, Datenbanken und im Schriftverkehr der UdK Berlin. Die Verwendung neutraler Anreden und Formulierungen sowie des Gender*Sternchens in allen universitären Korrespondenzen, Dokumenten und auf allen Plattformen der Hochschule. Die Anerkennung und Integration selbst gewählter Vornamen unter Anwendung des vom Bundesministerium des Innern (BMI) anerkannten dgti-Ergänzungsausweises und dessen Berücksichtigung bei Bewerbungs-, Zulassungsverfahren, Studienverlauf und -abschluss an der UdK Berlin. Sowie die Einführung von bis zu 50 Prozent genderneutralen Toiletten pro UdK-Gebäude (unter Berücksichtigung der jeweiligen Vor-Ort-Gegebenheiten). Die Initiativen der UdK Berlin für mehr Gendergerechtigkeit sowie gegen Diskriminierung sollen zudem im Rahmen eines Blogs der AG Critical Diversity, in der alle Statusgruppen und Fakuläten zusammenarbeiten, begleitet werden.

09. Juli 2020