Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit
Am 6. Mai wurde die „Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit“ einstimmig erlassen
Im Mai 2020 wurde vom Akademischen Senat die „Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit“ erlassen – damit hat sich die UdK Berlin noch einmal explizit dazu bekannt, die Gleichstellung der Geschlechter zu sichern und sukzessiv zu fördern sowie diskriminierende Strukturen kontinuierlich weiter abzubauen. Im Folgenden finden Sie eine Handreichung zur Umsetzung einer gendergerechten Sprache sowie weitere Maßnahmen, die für mehr Gendergerechtigkeit an der UdK Berlin umgesetzt werden. Unten verlinkt finden Sie außerdem ausführlichere Informationen zur Gleichstellungsstrategie der UdK Berlin, zum Umgang mit Diskriminierung, sowie zu gleichstellungsrelevanten Gremien und Akteur*innen wie die Kommission für Chancengleichheit (KfC), die Frauenbeauftragte und die AG Crititical Diversity.
Im Folgenden finden Sie eine Handreichung mit den häufigsten Begriffen, die im Zuge der Einführung gendergerechter Sprache in allen Formularen, Texten, auf allen Websites und im Schriftverkehr sowie der Datenbank geändert bzw. gegendert werden müssen. Achtung, diese Liste stellt kein vollständiges „Lexikon“ dar, sondern ist als erste Hilfestellung gedacht!
Weitere Hilfestellungen bieten das umfangreiche Gender-Wörterbuch von geschicktgendern.de sowie der Leitfaden der TU Berlin für geschlechtersensible Sprache.
Liebe Mitarbeitende, Lehrende und Studierende der UdK Berlin,
in diesem Sommer haben StuPa, AStA, die Kommission für Chancengleichheit und die Frauenbeauftragte Maßnahmen für mehr Gendergerechtigkeit an der UdK Berlin entwickelt. Diese Maßnahmen folgen aus der Satzung für Chancengleichheit, die im Mai 2020 einstimmig vom Akademischen Senat beschlossen wurde. Wir freuen uns sehr, Ihnen die Neuerungen, die derzeit Schritt für Schritt in enger Abstimmung mit Universitätsleitung und den betreffenden Referaten und anderen Bereichen der Hochschule umgesetzt werden, genauer vorzustellen.
Gendergerechte Sprache
Ab sofort werden im universitären Schriftverkehr, in Dokumenten, Formularen, Verträgen und auf allen Plattformen der Universität neutrale Anreden und Formulierungen sowie das Gendersternchen verwendet. Die gendersensible Anpassung der Texte auf der Website hat bereits begonnen. Eine Handreichung bietet allen Redakteur*innen, Lehrenden und Mitarbeitenden Unterstützung beim gendergerechten Formulieren und bei der Vermeidung diskriminierender Rede- und Schreibweisen. Die Anpassung der Formulare erfolgt ebenfalls Schritt für Schritt.
Ergänzung der Optionen „divers“ und „keine Angabe“
Die Ergänzung der Optionen „divers“ und „keine Angabe“ in allen Formularen, Zeugnissen, Statistiken, Datenbanken, Verträgen und im Schriftverkehr der UdK Berlin sollen bei der Angabe zum Geschlecht bzw. zur Anrede die Optionen „divers“ und „keine Angabe“ ergänzt, aufgenommen und anerkannt werden. Bei Personen, die unter „divers“ in der Datenbank der UdK Berlin gelistet sind, ist es ganz besonders wichtig, auf die künftige Verwendung geschlechtsneutraler Anreden im Schriftverkehr zu achten. Die Umstellung in den Systemen erfolgt nun Schritt für Schritt.
Anerkennung des selbstgewählten Vornamens
Nicht immer stimmen die Personalpapiere mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Solange die Namens- und/oder Personenstandsänderung noch nicht erreicht ist, ist es allen trans*, inter* und nichtbinären Menschen möglich, mit einem dgti-Ergänzungsausweis ihren selbstgewählten Vornamen und andere selbstgewählte personenbezogene Daten anerkennen zu lassen. Ein solcher dgti-Ergänzungsausweis kann auch beantragt werden, wenn der belastende Prozess einer Personenstandsänderung gar nicht angestrebt wird.
Die Anerkennung gilt für alle Bewerbungs-, Einstellungs- und Zulassungsverfahren. Sie betrifft den Studienverlauf und -abschluss an der UdK Berlin (z. B. Studierendenausweise, Zeugnisse sowie den E-Mail-Account und andere Online-Kommunikation). Mit dem Ergänzungsausweis kann der Eintrag im Studierenden- oder Personalregister auch nachträglich geändert werden, Betroffene können ihren Ergänzungsausweis dem IPA oder Personalreferat vorlegen, dann wird die Änderung vorgenommen. Die Referate arbeiten nun schrittweise an der Umstellung der Prozesse.
Der dgti-Ergänzungsausweis stellt in Kombination mit einem amtlichen Personalausweis ein vom Bundesministerium des Innern (BMI) anerkanntes Ausweisdokument dar. Er enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, sowie ein aktuelles Passfoto. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht die Verwendung auf Reisen ins Ausland. Die Beantragung des Ergänzungsausweises kann hier vorgenommen werden und ist ganz unkompliziert: https://dgti.org/ergaenzungsausweis.html
Genderneutrale Toiletten
Die Universitätsleitung hat beschlossen, neben Toiletten für Frauen und Männer bis zu 50% genderneutrale Toiletten an allen Unterrichtsstandorten der UdK Berlin einzuführen. Abhängig von den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort ist zusammen mit dem Referat für Gebäudemanagement ein Verteilungskonzept erarbeitet worden, welches ab Vorlesungsbeginn in einer Testphase erprobt werden soll. Das heißt, ab November 2020 werden einige der Toiletten in allen Standorten zu „all gender toilets“ umgewidmet, vorerst ohne bauliche Anpassungen. Es werden weiterhin Toiletten für Frauen und Männer sowie die Personaltoiletten bestehen bleiben. Parallel werden die barrierefreien WCs hausweise modernisiert und den geltenden Vorgaben entsprechend umgestaltet.
Die UdK Berlin ist berlinweit eine der ersten Universitäten, die diese wichtigen Schritte geht. Sie setzt damit ein Zeichen gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung aller Geschlechter.
Prof. Dr. Norbert Palz, Präsident der UdK Berlin und die Arbeitsgruppe Gendergerechtigkeit der UdK Berlin
Am 6. Mai wurde die „Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit“ einstimmig erlassen
Mehr zu dem Amt und den Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten erfahren Sie hier.
Gleichstellung der Geschlechter in Studium, Lehre, Weiterqualifizierung, Forschung, Kunst und Verwaltung.
Informationen zu (sexualisierter) Diskriminierung, und möglichen Handlungsoptionen.
Als ständige Kommission des Akademischen Senats berät die KfC den Akademischen Senat und die Universitätsleitung bei der Entwicklung universitätsinterner Strukturen zur Umsetzung von Chancengleichheit.